Aktuelle Corona-Regelungen

Aufgrund der Corona-Verordnungen müssen wir Schutzmaßnahmen treffen.

Besucherinnen und Besucher

  • Alle Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtungen benötigen einen negativen Test – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Sie können eine Bescheinigung vom Testzentrum vorlegen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen.
  • Die Testpflicht gilt nicht im Betreuten Wohnen. Es gilt jedoch Maskenpflicht in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen (z.B. Flure). Besucherinnen und Besucher sollten sich nach Möglichkeit nicht in den Gemeinschaftsräumen aufhalten.
  • Besucherinnen und Besucher müssen in unseren Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen – auch in den Zimmern der besonderen Wohnformen und in den Gemeinschaftsbereichen des Betreuten Wohnens.
    In den privaten Wohnungen des Betreuten Wohnens gibt es keine Maskenpflicht.

Mitarbeitende und Klienten

  • Mitarbeitende sowie Klientinnen und Klienten werden regelmäßig entsprechend den rechtlichen Vorgaben getestet.
  • Mitarbeitende in unseren Einrichtungen tragen FFP2-Masken, wenn die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden können.

Treffpunkte und Veranstaltungen

  • Das Café B21 ist bis auf Weiteres nur noch für Bewohner der Bismarckstraße 21 geöffnet.
  • Der Treff 37 bleibt aktuell geschlossen.
  • Das offene Atelier im Kreativwerk Höfingen findet bis auf Weiteres nicht statt.

Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen erhebliche Einschränkungen für alle bedeuten. Sie sind jedoch notwendig, um unsere Klientinnen und Klienten sowie die Mitarbeitenden zu schützen.

Wir freuen uns, dass die mobilen Impfteams wieder bei uns waren und allen Mitarbeitenden, Klientinnen und Klienten, die dies wollten, eine Booster-Impfung gegeben haben. Das gibt mehr Sicherheit und ermöglicht uns hoffentlich bald wieder mehr Normalität.