
Neue Corona-Bestimmungen
Durch das neue Infektionsschutzgesetz gelten in der Eingliederungshilfe ab 24.9.22 neue Vorschriften bezüglich Maskenpflicht und Testungen: Klienten:Für unsere Klienten im FuB besteht behinderungsbedingt keine Maskenpflicht. Am Arbeitsplatz in der Werkstatt








